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   BVerwG, 22.02.2012 - 3 B 82.11   

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https://dejure.org/2012,1302
BVerwG, 22.02.2012 - 3 B 82.11 (https://dejure.org/2012,1302)
BVerwG, Entscheidung vom 22.02.2012 - 3 B 82.11 (https://dejure.org/2012,1302)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Februar 2012 - 3 B 82.11 (https://dejure.org/2012,1302)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde bzgl. der Klärung der Frage nach der Verjährung behördlicher Rückforderungsansprüche für geleistete Förderungsgelder

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für die Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde bzgl. der Klärung der Frage nach der Verjährung behördlicher Rückforderungsansprüche für geleistete Förderungsgelder

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 19.11.2009 - 3 C 7.09

    Subvention; Zuwendung; Bewilligung; Bewilligungsbescheid; Nebenbestimmung;

    Auszug aus BVerwG, 22.02.2012 - 3 B 82.11
    Die Beklagte ist der Auffassung, das angegriffene Urteil weiche von dem Urteil des Senats vom 19. November 2009 - BVerwG 3 C 7.09 - (BVerwGE 135, 238) ab.
  • BVerwG, 27.04.2005 - 8 C 5.04

    Zinsanspruch: Verzögerungs-; Entstehung -; Fälligkeit -; Verjährung eines

    Auszug aus BVerwG, 22.02.2012 - 3 B 82.11
    Da das Verwaltungsverfahrensgesetz des Landes Thüringen aber zu den hier aufgeworfenen Verjährungsproblemen keine mit Bundesrecht gleichlautenden und damit nach § 137 Abs. 1 Nr. 2 VwGO revisiblen Regelungen enthält, könnten sich insoweit ausschließlich in einem Revisionsverfahren nicht klärungsfähige Fragen des nicht revisiblen Rechts stellen (vgl. Urteil vom 27. April 2005 - BVerwG 8 C 5.04 - BVerwGE 123, 303 ).
  • OVG Sachsen, 28.02.2013 - 1 A 346/09

    Vorliegen einer auflösenden Bedingung i.S.v. § 36 Abs. 2 Nr. 2 VwVfG bei Nr. 2.1

    Dem steht nicht entgegen, dass der Beklagte die zu erstattende Leistung gemäß § 49a Abs. 1 Satz 2 VwVfG i. V. m. § 1 SächsVwVfG/SächsVwVfZG durch schriftlichen Verwaltungsakt festzusetzen hatte, denn der Erstattungsbescheid begründet nicht den Anspruch auf Rückforderung, sondern führt lediglich dessen Fälligkeit herbei (vgl. BVerwG, Urt. v. 17. August 1995 - 3 C 17.94 -, juris Rn. 26; Senatsurt. v. 18. Oktober 2012 a. a. O., juris Rn. 33; zur Abgrenzung gegenüber "vorläufigen" Zuwendungsbescheiden: BVerwG, Urt. v. 19.11.2009, BVerwGE 135, 238 und Beschl. v. 22. Februar 2012 - 3 B 82.11 -, juris Rn. 5).
  • VG Köln, 16.04.2015 - 16 K 6908/13
    vgl. zu alledem Urteil der Kammer vom 02.12.2010 - 16 K 185/08 -, juris, sowie in ständiger Rechtsprechung Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Beschlüsse vom 05.07.2012 - 4 A 326/11 -, 21.04.2004 - 4 A 1951/03 - 28.01.2002 - 4 A 4927/99 - und 15.05.2003 - 4 A 992/02 -, jeweils juris, sowie Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Beschluss vom 22.02.2012 - 3 B 82/11 -, juris.
  • OVG Sachsen, 07.10.2011 - 3 B 192/11

    Glückspielstaatsvertrag, Nachschieben von Gründen, Internetverbot,

    Von einer unzulässigen Auswechslung von Ermessensgründen kann daher vorliegend keine Rede sein (vgl. zu ähnlich gelagerten Fällen SächsOVG, Beschl. v. 25. Juli 2011- 3 B 82/11 - und v. 29. August 2011 - 3 B 95/11 -).
  • VG Köln, 16.04.2015 - 16 K 4043/13

    Anforderungen an die Gewährung einer Zuwendung an Unternehmen der gewerblichen

    vgl. zu alledem Urteil der Kammer vom 02.12.2010 - 16 K 185/08 -, juris, sowie in ständiger Rechtsprechung Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Beschlüsse vom 05.07.2012 - 4 A 326/11 -, 21.04.2004 - 4 A 1951/03 - 28.01.2002 - 4 A 4927/99 - und 15.05.2003 - 4 A 992/02 -, jeweils juris, sowie Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Beschluss vom 22.02.2012 - 3 B 82/11 -, juris.
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